Kinderfreizeit 2026

Wir packen die Koffer, die Freude ist groß, die Welt liegt vor uns - so bunt, grenzenlos!

Kinderfreizeit vom 27.07. - 07.08.2026

Für wen?

Für Kinder von 8-13 Jahren

Wohin?

Es geht ins Haus Stolzenberg nach Wermelskirchen

Teilnahmebeitrag:

Die Kosten für Unterkunft, Fahrt und Verpflegung betragen 390,-€

Bei Geschwistern für jedes weitere Kind 370,-€

(In Einzelfällen ist eine finanzielle Unterstützung möglich)

Anmeldung:

Bis 28.02.2026 über das Anmeldeformular an kinderfreizeit@herz-jesu-fechenheim.de

 

Weitere Informationen finden Sie im Flyer!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Marina Schäfers (kinderfreizeit@herz-jesu-fechenheim.de)

Teilnahmebedingungen

Mit dem beiliegenden Formular kann die Anmeldung vorgenommen werden. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 100,-€ pro Kind auf das unten stehende Konto einzuzahlen:

Frankfurter Sparkasse (BLZ: 500 502 01)

IBAN: DE28 5005 0201 0200 4213 28

Empfänger: Kath. Jugend St. Josef

Zweck: Kinderfreizeit 2026, Name des Kindes

Der Restbetrag ist dann bis zum 01.06.2026 auf dasselbe Konto zu überweisen oder am Elternabend in Bar zu bezahlen.

 

Es kann sich jeder Zeit von der Freizeit abgemeldet werden. Dies muss schriftlich an die oben genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Im Falle einer Abmeldung können wir eine pauschale Entschädigung verlangen, die sich an folgenden Prozentsätzen pro Person vom Teilnahmebetrag berechnet:

  • bis 30 Tag vor Abreise: Anzahlung in Höhe von 100,-€
  • bis 15 Tage vor Abreise: 40%
  • bei noch späterem Rücktritt 50%

Die Entschädigung ist nicht fällig, wenn der Platz neu belegt wird.

Muss ein Kind auf Grund von Krankheit mit Rücksprache eines Arztes innerhalb der ersten 6 Tage die Freizeit frühzeitig verlassen, findet die Rückreise auf Kosten der Eltern statt. In diesem Fall können wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80% des Teilnahmebetrags verlangen.

 

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Die Anmeldung ist erst nach einer Bestätigung des Teams gültig.


Die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist - ungeachtet der Zusatzversicherung der Kirchengemeinde - Sache der Teilnehmenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern. Bei entstandeden Schäden haften sie selbst. Bei grobem Verstoß gegen die Hausordnung oder die Anordnung der Betreuerinnen und Betreuer behalten wir uns vor, dass Kind auf Kosten der Eltern nach Hause zu schicken.

Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden beim Elternabend (Juni) eine ausführliche Informationsschrift erhalten.

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